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   OLG Rostock, 14.07.2009 - 1 U 35/08   

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https://dejure.org/2009,36205
OLG Rostock, 14.07.2009 - 1 U 35/08 (https://dejure.org/2009,36205)
OLG Rostock, Entscheidung vom 14.07.2009 - 1 U 35/08 (https://dejure.org/2009,36205)
OLG Rostock, Entscheidung vom 14. Juli 2009 - 1 U 35/08 (https://dejure.org/2009,36205)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Regelmäßiger Verjährungsbeginn: Kenntniserlangung des Gläubigers von Beratungsfehlern beim Kapitalanlagegeschäft

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.03.2007 - III ZR 229/06

    Beginn der Verjährung in Überleitungsfällen

    Auszug aus OLG Rostock, 14.07.2009 - 1 U 35/08
    Da das Landgericht zutreffend davon ausgegangen ist, dass der Kläger von den Umständen bereits im Jahre 2001 Kenntnis erlangt hat, ist diese Streitfrage, die durch die ganz herrschende Meinung ohnehin vorentschieden scheint, denn der BGH hat in seiner vom Kläger angeführten Entscheidung vom 15.03.2007 - III ZR 229/06 - hierzu ausgeführt:.

    Nicht begründet ist daneben die Annahme des Klägers, es handele sich bei der Frage der Verjährung um eine Grundsatzentscheidung, die durch den Bundesgerichtshof durch die von ihm angeführte Entscheidung vom 15.03.2007 - III ZR 229/06 - noch nicht entschieden sei (da sie offen belassen worden wäre) (vgl. Ss. vom 13.12.2007, Bl. 3 = Ga 231).

  • BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern;

    Auszug aus OLG Rostock, 14.07.2009 - 1 U 35/08
    Die Frage der Verjährung der vom Kläger verfolgten Ansprüche ist auch unter Beachtung der (neu) von ihm eingeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 09.11.2007 - V ZR 25/07 -, NJW 2008, 506-508) nicht anders zu beurteilen.
  • BGH, 03.04.2001 - VI ZR 203/00

    Ergebnis der Beweisaufnahme als Parteivortrag

    Auszug aus OLG Rostock, 14.07.2009 - 1 U 35/08
    Nur auf einen Sachverhalt, den keine der Parteien behauptet hat, darf die Entscheidung nicht begründet werden (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 507); umgekehrt ist das Gericht jedoch nicht gehindert, solche Umstände, die vom Beweispflichtigen selbst nicht (aber vom Gegner) vorgetragen sind, bei der Beweiswürdigung zu berücksichtigen, soweit sie nicht im Widerspruch zu seinem eigenen Vorbringen stehen (vgl. BGH, NJW 2001, 2177; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 286 Rn. 2 u. § 138 Rn. 11).
  • OLG Celle, 16.01.2007 - 16 U 160/06

    Verjährung des Anspruchs auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über eine

    Auszug aus OLG Rostock, 14.07.2009 - 1 U 35/08
    Richtig ist zwar, dass mit diesem Urteil die Entscheidung des OLG Celle (Urteil vom 16.01.2007 - 16 U 160/06 - ), auf das sich noch das Landgericht (nicht aber der Senat) bezogen hatte, aufgehoben worden ist.
  • BGH, 19.01.1990 - V ZR 241/88

    Zivilprozeßrecht: Entscheidungsgrundlage bei nicht mitgetragenem Beweisergebnis

    Auszug aus OLG Rostock, 14.07.2009 - 1 U 35/08
    Nur auf einen Sachverhalt, den keine der Parteien behauptet hat, darf die Entscheidung nicht begründet werden (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 507); umgekehrt ist das Gericht jedoch nicht gehindert, solche Umstände, die vom Beweispflichtigen selbst nicht (aber vom Gegner) vorgetragen sind, bei der Beweiswürdigung zu berücksichtigen, soweit sie nicht im Widerspruch zu seinem eigenen Vorbringen stehen (vgl. BGH, NJW 2001, 2177; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 286 Rn. 2 u. § 138 Rn. 11).
  • LG Neubrandenburg, 16.08.2007 - 2 O 103/06
    Auszug aus OLG Rostock, 14.07.2009 - 1 U 35/08
    Die Berufung des Klägers gegen das am 16.08.2007 verkündete Urteil des Landgerichts Neubrandenburg (Az.: 2 O 103/06) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
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